[SlawKaus] An unsere BA-Studierende

Ruprecht von Waldenfels ruprecht.waldenfels at uni-jena.de
Do Aug 13 11:34:24 CEST 2026


Liebe Bachelorstudierende!
Ab dem WS 2026/27 gibt es eine neue Studienordnung für BA-Studierende im 
Fach Slawistik. Bereits eingeschriebene Studierende *können (müssen aber 
nicht)* zum neuen Studiengang wechseln.

Eine Beschreibung der Studienordnung finden Sie hier: 
https://www.uni-jena.de/7130/b-a-kf-slawistik - hier sind aber noch 
nicht alle Dokumente korrekt verlinkt, diese sind:

  * Studienordnung:
    https://www.hanfried.uni-jena.de/vhbmedia/38654/sto-slawistik.pdf
  * Kernfach: Modulkatalog
    https://friedolin.uni-jena.de/download/modulkataloge/de/68_746_slaw_kf.pdf,
    Musterstudienplan
    https://friedolin.uni-jena.de/download/modulkataloge/de/68_746_slaw_kf_musterstudienplan.pdf
  * Ergänzungsfach: Modulkatalog
    https://friedolin.uni-jena.de/download/modulkataloge/de/68_746_slaw_ef.pdf
    ; Musterstudienplan
    https://friedolin.uni-jena.de/download/modulkataloge/de/68_746_slaw_ef_musterstudienplan.pdf

Die neue Studienordnung ist flexibler und macht es Ihnen leichter, 
individuelle Schwerpunkte zu setzen. Insbesondere ist es im Rahmen der 
Studienordnung die Sprachenwahl wesentlich freier: Sie können sich nun 
auf Antrag auch andere als die bisherigen angebotenen Sprachen des 
östlichen Europaes als Schwerpunkt- oder Zweitsprache im Rahmen Ihres 
Studiums anrechnen lassen. *Insbesondere ist nun auch möglich, 
Ukrainisch als Schwerpunkt- oder Zweitsprache zu wählen.*

Darüber hinaus sind einige neue Module nun anrechenbar; so gibt es jetzt 
ein Modul für Exkursionen. Sie können nun auch leichter Veranstaltungen 
mit wechselnder thematischer Ausrichtung mehrfach besuchen, indem sie 
verschiedenen Modulen zugeordnet werden.
Bitte beschäftigen Sie sich mit der neuen Studienordnung und nehmen Sie 
die Studienberatung in Anspruch. Falls Sie sich entscheiden, zur neuen 
Studienordnung zu wechseln, so machen Sie das im Rahmen eines 
Studiengangwechsels. Das Verfahren ist wie folgt:
(a) Antrag auf Fachsemestereinstufung beim Prüfungsamt
Da der Wechsel formal als Studiengangwechsel gewertet wird, müssen Sie 
zuerst Ihre bisher erbrachten Leistungen offiziell anrechnen lassen. 
Beantragen Sie dazu beim Akademischen Studien- und Prüfungsamt (ASPA) 
die Anerkennung Ihrer Module und die Einstufung in ein Fachsemester. Das 
ASPA stellt Ihnen daraufhin den notwendigen Einstufungsbescheid aus. 
Informationen und Anträge finden Sie unter: 
https://www.uni-jena.de/396858/faq-fuer-studierende#block_body_6
(b) Formale Umschreibung im SSZ
Sobald Ihnen der Einstufungsbescheid des Prüfungsamtes vorliegt, 
beantragen Sie die formale Umschreibung. Dies erfolgt online über das 
Friedolin-Portal über den Menüpunkt zur Studiengangänderung. Laden Sie 
den Einstufungsbescheid dort direkt als Nachweis hoch. Das 
Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) führt dann die Umschreibung durch. 
Informationen zur Umschreibung finden Sie unter: 
https://www.uni-jena.de/590/fachrichtungswechsel
Fristen und Termine
Wechsel zum Wintersemester:
Reichen Sie den Antrag auf Einstufung beim Prüfungsamt so schnell wie 
möglich (am besten im Laufe des Augusts) ein. Das Prüfungsamt benötigt 
wegen des hohen Aufkommens eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen. 
Die anschließende formale Umschreibung im SSZ muss inklusive des 
vorliegenden Bescheids bis spätestens 15. September abgeschlossen sein.
Wechsel zum Sommersemester:
Der Antrag auf Fachsemestereinstufung beim Prüfungsamt sollte bis Anfang 
November eingereicht werden. Die formale Umschreibung im SSZ ist 
anschließend u.W. vom 15. Dezember bis zum 15. Januar bzw. 15. März  
möglich - bitte überprüfen Sie die Fristen noch einmal auf den 
entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes.
Wichtiger Hinweis zum BAföG-Anspruch: Der Wechsel auf die neue 
Studienordnung gilt *soweit wir wissen *nur dann beim BAföG-Amt nicht 
als Fachrichtungswechsel, wenn Sie direkt in das nächsthöhere 
Fachsemester eingestuft werden. Ein solcher verlustfreier Wechsel sollte 
der Normalfall sein; und die Förderung durch das  BAföG-Amt sollte 
direkt weiterlaufen können.*Sie müssen dies aber unbedingt prüfen,* 
sobald Sie die Einstufung haben und bevor Sie den Antrag auf 
Umschreibung stellen! Nehmen Sie hier ggf. die entsprechenden 
Beratungsangebote in Anspruch.

Mit besten Grüßen!

Ruprecht von Waldenfels

Professur für Slawische Sprachwissenschaft
Institut für Slawistik und Kaukasusstudien
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Ernst-Abbe-Platz 8
D-07743 Jena



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