[Fsrmathe-Sonstiges] [INFORMATION] Keine Symptomabfrage bei Krankschreibung zulässig

FSR Mathematik fsrmathe at uni-jena.de
Mi Jul 24 18:08:34 CEST 2019


Liebe Studenten,

  zur Informaton:

nach Thüringer Hochschulgesetz ist ein privatärztlicher Nachweis über 
die Prüfungsunfähigkeit im Regelfall ausreichend.Die Hochschule darf 
Befunde, Symptome, Krankheitsbilder, Diagnosen etc. nicht abfragen. 
Hierzu liegt eine E-Mail des Ministeriums vor, die den Sachverhalt 
klarstellt (siehe Anhang).

Des weiteren möchten wir noch einmal betonen, dass die Kosten für 
amtsärztliche Atteste von der Universität zu tragen sind.

Sollte Euer Prüfungsamt trotzdem Symptome abfragen oder abfragen wollen, 
so wendet Euch bitte an: scania.sofie.steger at uni-jena.de  (Studentische 
Senatorin)

Viele Grüße

Cynthia

(FSR Mathe)




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