[Fsrmathe-Sonstiges] [INFORMATION] Keine Symptomabfrage bei Krankschreibung zulässig
FSR Mathematik
fsrmathe at uni-jena.de
Mi Jul 24 18:08:34 CEST 2019
Liebe Studenten,
zur Informaton:
nach Thüringer Hochschulgesetz ist ein privatärztlicher Nachweis über
die Prüfungsunfähigkeit im Regelfall ausreichend.Die Hochschule darf
Befunde, Symptome, Krankheitsbilder, Diagnosen etc. nicht abfragen.
Hierzu liegt eine E-Mail des Ministeriums vor, die den Sachverhalt
klarstellt (siehe Anhang).
Des weiteren möchten wir noch einmal betonen, dass die Kosten für
amtsärztliche Atteste von der Universität zu tragen sind.
Sollte Euer Prüfungsamt trotzdem Symptome abfragen oder abfragen wollen,
so wendet Euch bitte an: scania.sofie.steger at uni-jena.de (Studentische
Senatorin)
Viele Grüße
Cynthia
(FSR Mathe)
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